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Winterdienst für Wohnanlagen

Winterdienst für Wohnanlagen: Räum- und Streudienste für Ihre WEG vergleichen

Ob Eigentümergemeinschaft, Beirat oder Vermieter einer Anlage: Der Winterdienst muss beschlossen, vergeben und fair verteilt werden. Hier vergleichen Sie Räum- und Streudienste aus Ihrer Region und holen bis zu drei Angebote für die Eigentümerversammlung ein.

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Winterdienst

Umkreis

Unverbindlich · bis zu 3 Angebote
Projektanforderungen

Was Wohnanlagen & WEG von einem Betrieb brauchen

  • Beschlussfähige Angebote

    Für die Vergabe an einen Dienstleister reicht ein Mehrheitsbeschluss; die Eigentümer selbst zum Schneeschippen zu verpflichten geht dagegen nicht per Mehrheit. Drei vergleichbare Angebote machen den Beschluss angreifbar sicher.

  • Alle Gemeinschaftsflächen

    Gehwege vor der Anlage, Wege zu den Hauseingängen, Müllplatz, Tiefgaragenzufahrt und Besucherstellplätze – je Fläche festlegen, was geräumt und was nur gestreut wird.

  • Zeiten nach Gemeindesatzung

    Die Satzung gibt Räumzeiten vor, in der Regel 7 bis 20 Uhr, sonntags ab 8 oder 9 Uhr. Der Vertrag übernimmt sie für die Gehwege an öffentlichen Straßen.

  • Übertragung und Überwachung

    Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht auf den Dienstleister über; Gemeinschaft und Verwaltung behalten Auswahl- und Überwachungspflicht.

  • Kosten über das Hausgeld

    Die Kosten laufen in den Wirtschaftsplan und werden nach dem Verteilerschlüssel der Gemeinschaft umgelegt; vermietende Eigentümer legen ihren Anteil nach § 2 Nr. 8 BetrKV auf die Mieter um.

Auswahlkriterien

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

  1. 1

    Einsatzprotokolle für den Beirat

    Protokolle mit Uhrzeit und Maßnahme belegen gegenüber Eigentümern und Versicherung, dass die Pflicht erfüllt wurde.

  2. 2

    Haftpflicht und Subunternehmer

    Deckungssumme prüfen und klären, ob Subunternehmer eingesetzt werden und mitversichert sind.

  3. 3

    Vertretung bei Eigenleistung

    Räumen einzelne Eigentümer oder Mieter selbst, sollte der Dienstleister als Vertretung bei Urlaub und Krankheit abrufbar sein.

  4. 4

    Streumittel und Frühjahrsreinigung

    Salz ist auf Gehwegen vielerorts verboten; Splitt muss im Frühjahr wieder entfernt werden – beides gehört ins Angebot.

  5. 5

    Laufzeit und Kündigung

    Ein Vertrag über mehrere Saisons mit ordentlicher Kündigungsfrist erspart der Gemeinschaft jährliche Neubeschlüsse.

Anbieterübersicht

Betriebe für Winterdienst mit Erfahrung bei Wohnanlagen & WEG

Noch hat kein Betrieb dieses Auftraggeber-Merkmal hinterlegt. Ihre Anfrage erreicht trotzdem Betriebe für Winterdienst aus Ihrer Region – beschreiben Sie Ihr Objekt oben, passende Betriebe melden sich.

Referenzen

Diese Nachweise sollten Sie verlangen

  • Referenzen aus Wohnanlagen ähnlicher Größe, am besten mit Verwalterkontakt
  • Haftpflichtnachweis mit Deckungssumme
  • Muster eines Einsatzprotokolls
  • Beschreibung von Bereitschaft und Vertretungsregelung
Ausschreibung

Checkliste für Ihre Vergabe

  • Flächenliste der Gemeinschaftsflächen mit Räum- und Streuumfang
  • Satzungszeiten der Gemeinde und interne Zeiten für Innenwege
  • Abrechnungsmodell und Zahlungsplan zum Wirtschaftsplan
  • Übertragung der Verkehrssicherungspflicht im Vertrag
  • Protokollpflicht und Ansprechpartner für Beirat und Verwaltung
  • Haftpflichtnachweis, Subunternehmerregelung
  • Laufzeit über mehrere Saisons, Kündigungsfrist, Preisanpassung
Typische Projekte

So sehen Aufträge von Wohnanlagen & WEG aus

Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Angebot.

  • WEG mit 24 Einheiten

    Zwei Hauseingänge, Gehweg an der Straße, Tiefgaragenrampe, Saisonpauschale mit Protokollen.

    Orientierungswert 600–1.600 € je Saison

  • Wohnanlage mit mehreren Häusern

    Fünf Zugänge, Wegenetz und Besucherparkplatz, Räumung mit Kleintraktor.

    Orientierungswert 80–200 € je Haus und Monat

  • Vertretungsdienst für Eigentümer, die selbst räumen

    Abruf einzelner Einsätze bei Abwesenheit, ohne Saisonbindung.

    Orientierungswert 30–80 € je Einsatz

Einwände

Was Auftraggeber vor der Vergabe oft fragen

  • Kann die Gemeinschaft den Winterdienst nicht reihum selbst machen?

    Nur wenn alle Eigentümer zustimmen oder die Gemeinschaftsordnung es vorsieht – ein Mehrheitsbeschluss dazu ist nichtig. Und die Gemeinschaft haftet trotzdem, wenn ein Eigentümer seinen Turnus verpasst.

  • Der Hausmeister könnte das mitmachen.

    Wenn er früh genug vor Ort ist und dokumentiert, ja. Für Nachtglätte, Wochenenden und Vertretung braucht die Gemeinschaft aber eine Regelung – meist läuft es auf einen Dienstleister für die Bereitschaft hinaus.

  • Die Pauschale lohnt sich in milden Wintern nicht.

    Die Gemeinschaft kauft damit Planbarkeit für den Wirtschaftsplan und Bereitschaft an jedem Glättetag. Alternativ lassen sich Bereitschaftspauschale und Einsatzpreise beschließen.

Häufige Fragen

Winterdienst für Wohnanlagen: Häufige Fragen

Welcher Beschluss ist für einen Winterdienstvertrag nötig?

Die Beauftragung eines Dienstleisters ist eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung und braucht eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Die Kosten gehören in den Wirtschaftsplan.

Wer haftet, wenn jemand auf dem Weg zum Hauseingang stürzt?

Zunächst die Gemeinschaft als Eigentümerin. Mit einem wirksamen Vertrag geht die Pflicht auf den Dienstleister über; die Verwaltung muss aber kontrollieren, dass er sie erfüllt, sonst bleibt eine Mithaftung.

Wie werden die Kosten verteilt?

Nach dem Verteilerschlüssel der Gemeinschaftsordnung, meist nach Miteigentumsanteilen. Vermietende Eigentümer können ihren Anteil als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Muss die Tiefgaragenrampe geräumt werden?

Wenn sie nicht beheizt ist, ja – Rampen sind bei Glätte besonders unfallträchtig. Nehmen Sie sie mit Angabe des Gefälles in die Flächenliste auf.

Wann sollte die Gemeinschaft den Winterdienst vergeben?

Idealerweise mit der Versammlung im Frühjahr oder Sommer für die kommende Saison. Im Oktober sind gute Anbieter in vielen Regionen ausgebucht.

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