Winterdienst beauftragen: Räum- und Streudienste in Ihrer Region
Frühmorgens räumen, bei Glätte sofort streuen, alles dokumentiert: Hier finden Sie Winterdienste aus Ihrer Region für Privathaus, Wohnanlage oder Gewerbeobjekt, vergleichen Preismodelle und Bewertungen und fragen kostenlos bis zu drei Betriebe an.
- 1.259 Betriebe im Verzeichnis
- Kostenlos & unverbindlich
- Nur Betriebe aus Ihrem Umkreis
- Bis zu 3 Angebote
Das übernehmen Fachbetriebe für Winterdienst
Gehweg- und Einfahrtsräumung
Schneeräumung von Gehwegen, Hauszugängen und Einfahrten in der von der Satzung vorgegebenen Breite und Zeit.
Streudienst bei Glätte
Abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat, Salz nur wo erlaubt – auch mehrmals täglich bei Eisregen.
Bereitschaft und Wetterbeobachtung
Der Betrieb überwacht die Wetterlage und rückt ohne Anruf aus, sobald Schnee oder Glätte gemeldet sind.
Parkplätze und Gewerbeflächen
Maschinelle Räumung großer Flächen mit Schneeschild und Streuer, inklusive Kundenzugängen und Rampen.
Einsatzdokumentation
Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Streumittel je Einsatz – Ihr Nachweis bei Haftungsfragen.
Schneeabfuhr
Bei großen Mengen wird der Schnee abgefahren, damit Stellplätze und Zufahrten frei bleiben.
Splitt aufkehren im Frühjahr
Nach der Saison wird das Streugut aufgenommen und entsorgt, die Flächen werden gereinigt.
Objektbetreuung übers Jahr
Winterdienst kombiniert mit Grünpflege und Reinigung der Außenanlagen aus einer Hand.
Ihr Vorhaben ist nicht dabei? Beschreiben Sie es in der Anfrage – passende Betriebe melden sich.
Winterdienst beauftragen: Das sollten Sie vor Vertragsabschluss wissen
Was die Leistung umfasst
Ein Winterdienst räumt Schnee von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Zugängen, streut bei Glätte, hält sich in der Saison in Bereitschaft und dokumentiert jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit. Dazu gehören Wetterbeobachtung, die Beschaffung des Streuguts, das Abfahren von Schneemassen bei Bedarf und im Frühjahr das Aufkehren des Splitts. Viele Betriebe bieten den Winterdienst als Teil der Objektbetreuung mit Grünpflege im Sommer an.
Wann Sie einen Betrieb brauchen
Grundstückseigentümer tragen die Verkehrssicherungspflicht: Gehwege müssen werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr schnee- und eisfrei sein – bei Glatteis auch mehrfach am Tag. Die genauen Zeiten und Räumbreiten stehen in der Satzung Ihrer Kommune. Wer berufstätig, verreist oder körperlich eingeschränkt ist, mehrere Objekte besitzt oder Kunden und Mitarbeiter auf dem Gelände hat, kann die Pflicht per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen. Die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer, das Haftungsrisiko sinkt aber erheblich.
Vertragsvarianten
Üblich sind drei Modelle: die Saisonpauschale von November bis März mit festem Betrag unabhängig vom Wetter, die Abrechnung pro Einsatz nach Quadratmeter oder Stunde, oft mit Bereitschaftspauschale, und Mischformen mit Grundgebühr plus Einsatzpreis. Pauschalen bringen Planbarkeit, Einsatzabrechnung ist in schneearmen Wintern günstiger. Für Gewerbe kommen Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage hinzu. Vermieter können die Kosten als Betriebskosten auf Mieter umlegen.
Streumittel und Umwelt
Viele Kommunen verbieten Streusalz auf Gehwegen und erlauben es nur bei Eisregen; zugelassen sind Splitt, Sand oder Granulat. Ein seriöser Betrieb kennt die örtliche Satzung, verwendet abstumpfende Mittel und entsorgt den Splitt im Frühjahr.
Was Sie vorbereiten sollten
Ein Lageplan mit allen zu räumenden Flächen in Quadratmetern, die gewünschten Räumzeiten, Zufahrt und Lagermöglichkeit für Streugut, Besonderheiten wie Treppen, Rampen oder Tiefgaragenzufahrten und die Angabe, ob Sie eine Pauschale oder Einsatzabrechnung bevorzugen. Für Mietobjekte: welche Pflichten im Mietvertrag bereits auf Mieter übertragen sind.
Worauf Sie bei der Auswahl achten
Wichtig sind eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung, ein Vertrag mit klar benannten Flächen, Zeiten, Räumbreite und Streumittel, eine lückenlose Einsatzdokumentation als Nachweis im Schadensfall, ein Vertreter für Ausfälle, kurze Reaktionszeiten und ein Standort in der Nähe. Vergleichen Sie Angebote auf gleicher Basis – gleiche Fläche, gleiche Zeiten, gleiche Saison.
Wer Winterdienst beauftragt
- Winterdienst für GewerbeimmobilienWinterdienst für Betriebsgelände, Parkplätze und Kundenzugänge vergebenZur Seite
- Winterdienst für HausverwaltungenRäum- und Streupflicht für verwaltete Objekte an einen Dienstleister übertragen und die Saison ausschreibenZur Seite
- Winterdienst für WohnanlagenAls WEG, Beirat oder Vermieter einen Räum- und Streudienst für die Wohnanlage beschließen und beauftragenZur Seite
Hauseigentümer
Wer früh zur Arbeit muss, verreist oder körperlich eingeschränkt ist, gibt die Räumpflicht ab und ist dennoch abgesichert.
Vermieter und Hausverwaltungen
Ein beauftragter Winterdienst ersetzt unzuverlässige Mieterregelungen; die Kosten sind als Betriebskosten umlegbar.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Gemeinschaftsflächen, Tiefgaragenzufahrten und Zugänge werden zentral betreut, die Haftung der WEG ist dokumentiert.
Gewerbe, Hotels und Gastronomie
Kunden- und Mitarbeiterwege, Parkplätze und Lieferzonen müssen vor Öffnung sicher sein – mit Nacht- und Wochenendeinsätzen.
Kommunen und Einrichtungen
Schulen, Kitas und öffentliche Gebäude brauchen verlässliche Räumung mit klaren Prioritäten und Nachweisen.
Das lassen Auftraggeber typischerweise machen
Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst mit einem Angebot nach Vor-Ort-Besichtigung.
Einfamilienhaus mit Gehweg und Einfahrt
Saisonvertrag für rund 30 bis 60 m² Gehweg und Zufahrt, Räumung vor 7 Uhr, Streuen bei Glätte.
80–160 € je Monat als Pauschale (Orientierung)
Mehrfamilienhaus mit Zugängen und Stellplätzen
Gehweg, Hauseingänge, Müllplatz und Stellplätze, Dokumentation für die Hausverwaltung, Umlage als Betriebskosten.
nach Fläche, Einsatz ab ca. 1,25–7 € je m²
Gewerbeparkplatz und Kundenzugänge
Maschinelle Räumung mit Schild und Streuer, Einsatz vor Öffnung, Zuschläge für Nacht und Wochenende.
individuell, oft mehrere hundert Euro je Einsatz
Bereitschaft ohne festen Einsatz
Monatliche Bereitschaftspauschale, Einsätze werden einzeln abgerechnet – für schneearme Regionen.
20–60 € Bereitschaft je Monat plus Einsatz
Schneeabfuhr nach Starkschneefall
Abtransport großer Schneemengen von Parkplätzen und Zufahrten mit Radlader und Lkw.
nach Aufwand
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- 1
Haftpflichtversicherung
Rutscht jemand trotz Vertrag, geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Betrieb muss eine Betriebshaftpflicht mit angemessener Deckungssumme vorweisen.
- 2
Klare Vertragsinhalte
Flächen mit Quadratmetern, Räumzeiten, Räumbreite, Streumittel, Saisonbeginn und -ende und Dokumentation gehören schriftlich in den Vertrag.
- 3
Einsatzprotokolle
Nur ein dokumentierter Einsatz ist im Schadensfall ein Nachweis. Fragen Sie, wie und wann Sie die Protokolle erhalten.
- 4
Vertretungsregel
Krankheit oder Maschinenausfall dürfen nicht dazu führen, dass niemand räumt. Ein guter Betrieb nennt seinen Ersatz.
- 5
Nähe und Reaktionszeit
Bei Schneefall zählt die Anfahrt. Betriebe mit Standort in der Nähe schaffen die Zeitvorgaben der Satzung eher.
- 6
Passendes Preismodell
Pauschale für Planbarkeit, Einsatzabrechnung für schneearme Lagen – vergleichen Sie Angebote auf gleicher Flächen- und Zeitbasis.
Mehrere Angebote einholen ist der einfachste Vergleich.
Anfrage an bis zu 3 BetriebeBetriebe für Winterdienst
1.259 Betriebe im Verzeichnis – hier eine Auswahl. Mit der Anfrage oben erreichen Sie passende Betriebe aus Ihrer Region mit einem Schritt.
Picasso Facility Management
Deutschland
Noch keine Bewertungen- Gewerbliche Grünpflege
- Gartengestaltung
- Winterdienst
Langwald Praxis Clean
Deutschland
Noch keine Bewertungen- Winterdienst
- Seilklettertechnik
A&C-GEBÄUDEREINIGUNG
Deutschland
Noch keine Bewertungen- Gewerbliche Grünpflege
- Pflaster- & Wegebau
- Terrassenbau
Bruns Agrar-Service - Transporte - Winterdienst
Deutschland
Noch keine Bewertungen- Winterdienst
- Erdarbeiten
AB Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Deutschland
Noch keine Bewertungen- Pflaster- & Wegebau
- Baumpflege & Baumfällung
- Gartenpflege
Bäumer online GmbH (Hecht-Garten)
Deutschland
Noch keine Bewertungen- Gartenpflege
- Erdarbeiten
- Gartengestaltung
Winterdienst beauftragen: Häufige Fragen
Was kostet ein Winterdienst für ein Einfamilienhaus?
Als Orientierung nennen Betriebe Saisonpauschalen von 80 bis 160 Euro im Monat für Gehweg und Einfahrt eines Einfamilienhauses, Einsatzabrechnungen liegen je nach Region und Technik bei etwa 1,25 bis 7 Euro pro Quadratmeter und Einsatz, Bereitschaftspauschalen bei 20 bis 60 Euro monatlich. Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze kosten Zuschlag.
Bin ich mit einem beauftragten Winterdienst aus der Haftung?
Die Räum- und Streupflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen; er haftet dann für Versäumnisse über seine Betriebshaftpflicht. Als Eigentümer bleibt Ihnen eine Kontrollpflicht: Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob geräumt wird. Deshalb sind Einsatzprotokolle so wichtig.
Wann muss geräumt und gestreut sein?
Die meisten kommunalen Satzungen verlangen werktags eine Räumung von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr, bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Gehwege sind so breit zu räumen, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen, meist 1 bis 1,5 Meter. Die Details stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune.
Darf der Winterdienst Streusalz verwenden?
In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen verboten oder nur bei Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen erlaubt. Zugelassen sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Ein seriöser Betrieb richtet sich nach der örtlichen Satzung und kehrt den Splitt im Frühjahr wieder auf.
Kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?
Ja, Winterdienstkosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag Betriebskosten vorsieht. Alternativ kann die Räumpflicht schriftlich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden; eine Hausordnung allein reicht nicht, und die Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter.
Ab wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Verträge laufen meist von November bis März oder April. Weil Betriebe ihre Touren im Herbst planen, sollten Sie im September oder Oktober anfragen – in schneereichen Regionen früher. Ein Ortstermin zur Flächenaufnahme gehört dazu.
Projekt beschreiben, bis zu 3 Angebote erhalten
Kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden, wen Sie beauftragen.