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Baum fällen lassen

Baum fällen lassen: Baumpflege-Betriebe in Ihrer Region vergleichen

Ob Sturmschaden, Bauvorhaben oder ein kranker Baum: Hier finden Sie Betriebe für Baumfällung und Baumpflege aus Ihrer Region, vergleichen Qualifikation und Bewertungen und holen kostenlos bis zu drei Angebote ein.

  • 1.578 Betriebe im Verzeichnis
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  • Nur Betriebe aus Ihrem Umkreis
  • Bis zu 3 Angebote
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Wo soll es losgehen?

Ihre Anfrage geht nur an Betriebe aus diesem Umkreis.

Baumpflege & Baumfällung

Umkreis

Unverbindlich · bis zu 3 Angebote
Leistungen

Das übernehmen Fachbetriebe für Baumpflege & Baumfällung

  • Baumfällung am Stück

    Fällung mit Fallkerb und Fällschnitt, wo genügend Platz für die Fallrichtung ist – inklusive Zerkleinerung und Abtransport.

  • Abtragung per Seilklettertechnik

    Der Baum wird von oben stückweise abgetragen und abgeseilt, wenn Gebäude, Leitungen oder Nachbargärten im Weg sind.

  • Fällung mit Hubarbeitsbühne oder Kran

    Bei sehr großen Bäumen oder Sturmschäden setzen Betriebe Bühne oder Kran ein, um Stammteile sicher abzuheben.

  • Kronenpflege und Totholzentfernung

    Fachgerechter Schnitt nach ZTV-Baumpflege, der Bruchgefahr senkt und den Baum erhält, statt ihn zu fällen.

  • Kronensicherung

    Einbau von Kronensicherungssystemen bei bruchgefährdeten Zwieseln, damit ein wertvoller Baum stehen bleiben kann.

  • Stubbenfräsen und Wurzelstockentfernung

    Der Wurzelstock wird bis unter die Bodenoberfläche gefräst oder komplett ausgegraben, damit die Fläche bepflanzt oder bebaut werden kann.

  • Genehmigung und Baumgutachten

    Antrag nach Baumschutzsatzung, Fotodokumentation und bei Bedarf ein Gutachten zur Standsicherheit.

  • Sturmschaden-Notdienst

    Kurzfristige Beseitigung abgebrochener oder umgestürzter Bäume, auch auf Dächern und Wegen.

Ihr Vorhaben ist nicht dabei? Beschreiben Sie es in der Anfrage – passende Betriebe melden sich.

Gut zu wissen, bevor Sie beauftragen

Baum fällen lassen: Das sollten Sie vor der Beauftragung wissen

Was die Leistung umfasst

Eine Baumfällung ist selten nur das Umlegen eines Stamms. Der Fachbetrieb prüft Standort und Zustand, klärt, ob eine Genehmigung nötig ist, sichert Straße und Nachbargrundstück ab, nimmt den Baum stückweise ab, zerkleinert Krone und Stamm und entsorgt oder verwertet das Holz. Auf Wunsch wird der Wurzelstock gefräst, damit die Fläche wieder nutzbar ist. Baumpflege-Betriebe übernehmen daneben Kronenpflege, Totholzentfernung, Einkürzungen, Kronensicherungen und die regelmäßige Baumkontrolle.

Wann Sie einen Betrieb brauchen

Typische Anlässe sind Sturm- und Schneebruchschäden, Pilzbefall oder Fäule, Wurzeln, die Leitungen oder Fundamente bedrängen, zu wenig Licht am Haus, ein Neubau oder Anbau sowie die Verkehrssicherungspflicht: Wer ein Grundstück besitzt, haftet für Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume. Ab etwa acht Metern Höhe, bei beengtem Standort oder in der Nähe von Gebäuden gehört die Arbeit in Profihände.

Varianten der Fällung

Steht genug Platz zur Verfügung, wird der Baum am Stück gefällt – die günstigste Variante. In Gärten, an Straßen oder neben Gebäuden kommt die Abtragung in Teilen zum Einsatz: per Seilklettertechnik (SKT), mit Hubarbeitsbühne oder bei sehr großen Bäumen mit Kran. Die Technik bestimmt den Preis stärker als die Baumhöhe. Der Wurzelstock kann bleiben, gefräst oder ausgegraben werden.

Genehmigung und Fristen

Viele Städte haben eine Baumschutzsatzung; geschützt sind Laubbäume meist ab einem Stammumfang von 60 bis 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Der Antrag geht ans Umwelt- oder Grünflächenamt, häufig mit Auflage einer Ersatzpflanzung. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder. Zusätzlich gilt § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September dürfen Gehölze außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen nicht gefällt oder auf den Stock gesetzt werden; schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Auch im Hausgarten muss vor jeder Fällung geprüft werden, ob Vögel oder Fledermäuse im Baum leben. Seriöse Betriebe kennen die örtliche Satzung und übernehmen die Antragstellung.

Was Sie vorbereiten sollten

Für ein belastbares Angebot helfen Fotos des Baums samt Umgebung, Baumart, geschätzte Höhe und Stammumfang, die Zufahrt für Maschinen sowie die Frage, ob Holz und Grünschnitt entsorgt oder als Brennholz bleiben sollen. Nennen Sie auch, ob Leitungen, Dächer oder Nachbargrundstücke betroffen sind.

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Entscheidend sind Qualifikation und Absicherung: Zertifikate wie European Tree Worker oder Fachagrarwirt Baumpflege, SKT-Ausbildung, Arbeiten nach ZTV-Baumpflege und eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme. Verlangen Sie ein schriftliches Angebot, das Fällung, Entsorgung, Stubbenfräsen und Genehmigungsgebühren getrennt ausweist, und lassen Sie sich Referenzen vergleichbarer Einsätze zeigen. Betriebe, die ohne Blick auf den Baum einen Pauschalpreis nennen, sollten Sie meiden.

Für wen

Wer Baumpflege & Baumfällung beauftragt

  • Hauseigentümer

    Wenn ein Baum zu groß, krank oder zu nah am Haus steht – und die Fällung samt Genehmigung und Entsorgung aus einer Hand kommen soll.

  • Bauherren

    Vor Neubau oder Anbau müssen Bäume auf dem Grundstück oft entfernt werden; Antrag, Fällung und Rodung gehören in den Bauzeitplan.

  • Hausverwaltungen und Vermieter

    Regelmäßige Baumkontrolle und dokumentierte Pflege sichern die Verkehrssicherungspflicht für Wohnanlagen ab.

  • Gewerbe und Kommunen

    Baumbestände an Parkplätzen, Straßen und Außenanlagen brauchen Kontrolle, Pflege und im Ernstfall schnelle Fällung.

Typische Projekte

Das lassen Auftraggeber typischerweise machen

Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst mit einem Angebot nach Vor-Ort-Besichtigung.

  • Mittelgroßen Gartenbaum fällen (8–15 m)

    Fällung am Stück oder in Teilen, Zerkleinerung und Entsorgung im Hausgarten.

    300–800 € (Orientierung)

  • Großen Baum neben dem Haus abtragen

    Abtragung mit Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne, wenn kein Platz zum Fällen ist.

    800–2.500 €, bei Kraneinsatz mehr

  • Wurzelstock fräsen

    Der verbliebene Stubben wird gefräst, die Fräsreste abgefahren, die Fläche eingeebnet.

    80–300 € je Stubben

  • Kronenpflege eines Altbaums

    Totholz entfernen, Krone einkürzen oder auslichten, damit der Baum sicher stehen bleibt.

    250–900 € je Baum

  • Sturmschaden beseitigen

    Abgebrochene Krone oder umgestürzter Baum kurzfristig gesichert und entfernt, auf Wunsch mit Dokumentation für die Versicherung.

    nach Aufwand, oft mit Notdienstzuschlag

Auswahl

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  1. 1

    Qualifikation nachweisen lassen

    European Tree Worker, Fachagrarwirt Baumpflege oder SKT-Zertifikat zeigen, dass der Betrieb sicher im Baum arbeitet und nach ZTV-Baumpflege schneidet.

  2. 2

    Haftpflichtversicherung

    Schäden an Haus, Auto oder Nachbargrundstück können teuer werden – lassen Sie sich die Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme bestätigen.

  3. 3

    Genehmigung mitgedacht

    Ein guter Betrieb fragt nach Stammumfang und Baumschutzsatzung, bevor er einen Termin macht, und übernimmt auf Wunsch den Antrag.

  4. 4

    Besichtigung vor dem Angebot

    Technik und Preis hängen vom Standort ab. Ein Angebot ohne Ortstermin oder aussagekräftige Fotos ist wenig belastbar.

  5. 5

    Getrennt ausgewiesene Positionen

    Fällung, Abtransport, Stubbenfräsen, Gebühren und eventuelle Ersatzpflanzung sollten einzeln im Angebot stehen.

  6. 6

    Termin und Saison

    Fällungen konzentrieren sich auf Oktober bis Februar. Wer früh anfragt, bekommt eher einen Termin vor der Schonzeit.

Mehrere Angebote einholen ist der einfachste Vergleich.

Anfrage an bis zu 3 Betriebe
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Betriebe für Baumpflege & Baumfällung

1.578 Betriebe im Verzeichnis – hier eine Auswahl. Mit der Anfrage oben erreichen Sie passende Betriebe aus Ihrer Region mit einem Schritt.

Häufige Fragen

Baum fällen lassen: Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum auf meinem Grundstück zu fällen?

Das hängt von Ihrer Kommune ab. Viele Städte schützen Bäume per Baumschutzsatzung ab einem Stammumfang von 60 bis 80 Zentimetern in einem Meter Höhe. Dann ist ein Antrag beim Umwelt- oder Grünflächenamt nötig, oft mit Ersatzpflanzung als Auflage. Ohne Genehmigung drohen hohe Bußgelder. Der Fachbetrieb kennt die Regel vor Ort und kann den Antrag stellen.

Wann darf ein Baum gefällt werden?

Nach § 39 BNatSchG ist das Fällen und starke Zurückschneiden von Gehölzen außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen vom 1. März bis 30. September verboten; schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Auch im Hausgarten muss vor jeder Fällung geprüft werden, ob Vögel oder Fledermäuse den Baum nutzen. Die übliche Fällsaison läuft deshalb von Oktober bis Februar.

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Als Orientierung nennen Betriebe 300 bis 800 Euro für einen mittelgroßen Baum mit Platz zum Fällen. Muss der Baum per Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne in Teilen abgetragen werden, liegen die Kosten meist bei 800 bis 2.500 Euro, mit Kran auch darüber. Stubbenfräsen, Entsorgung und Genehmigungsgebühren kommen hinzu. Verlässlich wird der Preis erst nach Besichtigung.

Muss der Baum weg oder reicht ein Rückschnitt?

Oft reicht ein fachgerechter Kronenschnitt, eine Einkürzung oder eine Kronensicherung, um Bruchgefahr und Beschattung zu beseitigen. Ein Baumpflege-Betrieb beurteilt Vitalität und Standsicherheit und zeigt Ihnen die Alternative zur Fällung – das ist meist günstiger und bei geschützten Bäumen oft der einzige Weg.

Wer haftet, wenn beim Fällen etwas beschädigt wird?

Der beauftragte Betrieb haftet über seine Betriebshaftpflicht für Schäden, die er bei der Arbeit verursacht. Lassen Sie sich den Versicherungsschutz vor dem Auftrag bestätigen. Für Schäden durch einen ungepflegten Baum haften Sie als Eigentümer selbst – deshalb lohnt sich eine regelmäßige Baumkontrolle.

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