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Baumpflege für Hausverwaltungen

Baumpflege für Hausverwaltungen: Verkehrssicherung für Ihre Objekte vergeben

Sie verantworten die Verkehrssicherheit der Bäume auf Miet- oder WEG-Grundstücken und brauchen einen Betrieb, der kontrolliert, dokumentiert und ausführt. Hier vergleichen Sie Baumpflegebetriebe für Hausverwaltungen und holen mit einer Anfrage bis zu drei Angebote ein.

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  • Erfahrung mit Hausverwaltungen
Schritt 1 von 2Kostenlos · dauert ca. 2 Minuten

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Baumpflege & Baumfällung

Umkreis

Unverbindlich · bis zu 3 Angebote
Projektanforderungen

Was Hausverwaltungen von einem Betrieb brauchen

  • Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie

    Die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB verlangt regelmäßige Sichtkontrollen vom Boden aus; das Intervall richtet sich nach Alter, Zustand und Standort des Baums – zwischen halbjährlich und alle drei Jahre.

  • Gerichtsfeste Dokumentation je Objekt

    Jede Kontrolle muss mit Datum, Baum-Nummer, Befund und Maßnahme belegt sein. Ein Baumkataster pro Objekt ist im Streitfall Ihr Nachweis gegenüber Eigentümern und Versicherern.

  • Maßnahmen mit Priorität und Frist

    Aus der Kontrolle müssen umsetzbare Maßnahmen folgen: Totholzentnahme, Kronensicherung, Fällung – jeweils mit Dringlichkeit, damit der Beirat oder Eigentümer entscheiden kann.

  • Genehmigungen und Schnittzeiten

    Fällungen und starke Rückschnitte sind vom 1. März bis 30. September nach § 39 BNatSchG eingeschränkt; viele Kommunen verlangen zusätzlich eine Fällgenehmigung nach Baumschutzsatzung.

  • Abrechnungsfähige Leistungen

    Kontrollkosten sind als Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig; Pflege- und Fällarbeiten müssen getrennt ausgewiesen werden, damit Sie Betriebskosten und Instandhaltung sauber trennen.

Auswahlkriterien

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

  1. 1

    Zertifizierter Baumkontrolleur

    Verlangen Sie den Nachweis als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur oder European Tree Worker – die Kontrolle darf nur sachkundig erfolgen, sonst trägt die Verwaltung das Risiko.

  2. 2

    Arbeiten nach ZTV-Baumpflege

    Kronenpflege, Einkürzung und Sicherung müssen den ZTV-Baumpflege folgen; ein Betrieb, der „Kappen“ anbietet, disqualifiziert sich.

  3. 3

    Haftpflicht mit ausreichender Deckung

    Betriebshaftpflicht mit Deckung für Baumarbeiten (Personen- und Sachschäden, üblich mehrere Millionen Euro) und Nachweis der Berufsgenossenschaft.

  4. 4

    Kataster-Export und Fotos

    Der Betrieb sollte Befunde digital mit Fotos liefern und in Ihr System exportieren können, damit die Eigentümerversammlung belastbare Unterlagen erhält.

  5. 5

    Sturm- und Notdienst

    Nach Sturm brauchen Sie eine Kontaktkette mit verbindlicher Reaktionszeit für alle Objekte – am besten vertraglich festgelegt.

Anbieterübersicht

Betriebe für Baumpflege & Baumfällung mit Erfahrung bei Hausverwaltungen

Noch hat kein Betrieb dieses Auftraggeber-Merkmal hinterlegt. Ihre Anfrage erreicht trotzdem Betriebe für Baumpflege & Baumfällung aus Ihrer Region – beschreiben Sie Ihr Objekt oben, passende Betriebe melden sich.

Referenzen

Diese Nachweise sollten Sie verlangen

  • Zertifikat FLL-Baumkontrolleur oder European Tree Worker der ausführenden Personen
  • Referenzen mit Hausverwaltungen oder Wohnungsunternehmen und vergleichbarer Objektzahl
  • Musterprotokoll einer Regelkontrolle mit Fotos und Maßnahmenliste
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht mit Deckungssummen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Ausschreibung

Checkliste für Ihre Vergabe

  • Objektliste mit Adressen, Baumzahl (geschätzt) und Zugänglichkeit
  • Leistungsumfang: Erstaufnahme, Regelkontrolle, Maßnahmen getrennt ausschreiben
  • Kontrollintervall und Dokumentationsformat (Kataster, Export, Fotos) festlegen
  • Reaktionszeit nach Sturm und Erreichbarkeit vertraglich vereinbaren
  • Preisstruktur: je Baum, je Objekt oder Jahrespauschale – vergleichbar machen
  • Trennung von umlagefähiger Kontrolle und Instandhaltungsmaßnahmen in der Rechnung
  • Genehmigungsmanagement (Fällantrag, Ersatzpflanzung) als Leistung aufnehmen
Typische Projekte

So sehen Aufträge von Hausverwaltungen aus

Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Angebot.

  • Erstaufnahme und Kataster für 8 Wohnobjekte

    Alle Bäume werden nummeriert, erfasst und erstmalig kontrolliert; daraus entsteht der Maßnahmenplan.

    Orientierungswert: niedriger zweistelliger Betrag je Baum, abhängig von Bestand und Zugänglichkeit

  • Jährliche Regelkontrolle im Rahmenvertrag

    Feste Kontrolltermine, Protokoll je Objekt, Meldung dringender Maßnahmen an die Verwaltung.

    Orientierungswert: Pauschale je Objekt oder Preis je Baum, Kontrolle günstiger als Erstaufnahme

  • Totholzentnahme und Kronensicherung an Altbäumen

    Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne, Absperrung der Verkehrsflächen, Entsorgung inklusive.

    Orientierungswert: mittlerer dreistelliger bis niedriger vierstelliger Betrag je Baum

  • Fällung mit Genehmigung und Ersatzpflanzung

    Antrag bei der Kommune, Fällung außerhalb der Schonzeit, Stubbenfräsen und Neupflanzung nach Auflage.

    Orientierungswert: 400–2.500 € je Baum zuzüglich Ersatzpflanzung

Einwände

Was Auftraggeber vor der Vergabe oft fragen

  • Reicht nicht der Hausmeister für die Kontrolle?

    Nur, wenn er sachkundig ist und die Kontrolle dokumentiert. Gerichte verlangen eine fachlich qualifizierte Sichtkontrolle; ohne Nachweis haftet die Verwaltung bei einem Schaden.

  • Die Eigentümer scheuen die Kosten.

    Die Kontrolle ist umlagefähig, und ein Schadensfall kostet ein Vielfaches. Ein Kataster mit priorisierten Maßnahmen verteilt Ausgaben planbar über mehrere Jahre.

  • Ein Betrieb für alle Objekte ist zu weit entfernt.

    Vergleichen Sie regionale Betriebe je Objektcluster; die Anfrage geht an Betriebe im gewählten Umkreis.

Häufige Fragen

Baumpflege für Hausverwaltungen: Häufige Fragen

Wie oft müssen Bäume auf Wohnanlagen kontrolliert werden?

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie kennt kein festes Intervall. Junge, gesunde Bäume in ruhiger Lage reichen alle drei Jahre, alte oder vorgeschädigte Bäume an Wegen und Parkplätzen brauchen jährliche oder halbjährliche Kontrollen. Nach Stürmen ist eine Zusatzkontrolle üblich.

Wer haftet, wenn ein Ast ein Auto beschädigt?

Der Eigentümer, vertreten durch die Verwaltung, wenn die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Mit dokumentierten Regelkontrollen durch einen sachkundigen Betrieb ist die Pflicht erfüllt; dann bleibt es ein Naturereignis ohne Haftung.

Dürfen Bäume auf WEG-Grundstücken jederzeit gefällt werden?

Nein. Zwischen 1. März und 30. September gilt die Schonzeit nach § 39 BNatSchG, und viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang per Satzung. Der Betrieb sollte den Antrag übernehmen; die WEG muss die Fällung in der Regel beschließen.

Sind Baumkontrolle und Baumpflege umlagefähig?

Die Kontrolle und die laufende Pflege zählen zur Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV und sind umlagefähig. Fällungen und größere Sicherungsmaßnahmen werden meist als Instandhaltung gewertet und nicht umgelegt.

Was gehört in ein Baumkataster?

Baumnummer, Art, Standort, Alter oder Stammumfang, Kontrolldatum, Befund, Maßnahmen mit Dringlichkeit und Erledigungsvermerk. Fotos und ein Lageplan machen das Kataster für die Eigentümerversammlung nachvollziehbar.

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