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Baumkontrolle für Kommunen

Baumkontrolle für Kommunen: Fachbetriebe für Kataster und Regelkontrolle vergleichen

Sie müssen den Baumbestand an Straßen, Schulen und Grünanlagen kontrollieren, dokumentieren und pflegen lassen – vergaberechtlich sauber. Hier vergleichen Sie Baumpflegebetriebe für Kommunen und starten die Anfrage für Rahmen- oder Einzelaufträge.

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Baumpflege & Baumfällung

Umkreis

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Projektanforderungen

Was Kommunen von einem Betrieb brauchen

  • Kontrolle nach FLL, Bewertung nach VTA

    Die Regelkontrolle erfolgt als Sichtkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie; die Bewertung auffälliger Bäume nach VTA-Methode ist von Gerichten als Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht anerkannt.

  • Digitales Baumkataster

    Befunde müssen in Ihre Katastersoftware fließen: Baum-ID, GIS-Koordinate, Art, Zustand, Maßnahme, Dringlichkeit. Der Datenexport im vereinbarten Format ist Vertragsbestandteil.

  • Vergaberechtliche Verfahrenswahl

    Unterhalb des EU-Schwellenwerts richtet sich die Vergabe nach UVgO oder VOB/A je nach Leistungsart; Kontrollen und Gutachten sind Dienstleistungen, Fällungen und Pflege Bauleistungen. Beides in einem Los braucht eine klare Zuordnung.

  • Rahmenvertrag mit Mengengerüst

    Ausgeschrieben werden Preise je Baum für Erstaufnahme, Regelkontrolle und Zusatzkontrolle nach Sturm sowie Einheitspreise für Pflegemaßnahmen, mit geschätzten Mengen über die Laufzeit.

  • Naturschutz und Satzungen

    Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG, Artenschutzprüfung vor Fällungen und die eigene Baumschutzsatzung sind im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.

Auswahlkriterien

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

  1. 1

    Sachkunde der Kontrolleure

    FLL-zertifizierte Baumkontrolleure für die Regelkontrolle, für eingehende Untersuchungen öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige – Nachweise je Person einfordern.

  2. 2

    Kapazität für große Bestände

    Ein Bestand von mehreren tausend Bäumen muss innerhalb des Kontrollzeitraums geschafft werden; fragen Sie nach Personal, Tagesleistung und Referenzmengen.

  3. 3

    Schnittstellen zur Software

    Der Betrieb muss mit Ihrer Katastersoftware oder einem Standardformat (Shape, CSV, GeoJSON) arbeiten und mobil vor Ort erfassen.

  4. 4

    Eignung nach § 122 GWB / § 31 UVgO

    Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit belegen: Referenzen, Haftpflicht, Berufsgenossenschaft, ggf. Präqualifikation.

  5. 5

    Sturmbereitschaft mit Reaktionszeit

    Vereinbaren Sie Bereitschaft nach Unwettern mit definierter Reaktionszeit und Einsatzpauschale, damit gesperrte Wege schnell freigegeben werden.

Anbieterübersicht

Betriebe für Baumpflege & Baumfällung mit Erfahrung bei Kommunen

Noch hat kein Betrieb dieses Auftraggeber-Merkmal hinterlegt. Ihre Anfrage erreicht trotzdem Betriebe für Baumpflege & Baumfällung aus Ihrer Region – beschreiben Sie Ihr Objekt oben, passende Betriebe melden sich.

Referenzen

Diese Nachweise sollten Sie verlangen

  • Zertifikate der eingesetzten Baumkontrolleure (FLL) und Sachverständigen
  • Referenzen mit kommunalen Beständen vergleichbarer Größe
  • Beispielexport aus dem Kataster mit Fotos und Maßnahmenliste
  • Eignungsnachweise: Haftpflicht, Berufsgenossenschaft, Handelsregister
  • Nachweis der Sturmbereitschaft aus laufenden Verträgen
Ausschreibung

Checkliste für Ihre Vergabe

  • Verfahren festlegen: UVgO für Kontrollen, VOB/A für Pflege- und Fällarbeiten, Schwellenwerte prüfen
  • Mengengerüst: Baumzahl je Stadtteil, Erstaufnahme oder Fortschreibung, Kontrollintervall
  • Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen je Baum und Größenklasse
  • Datenformat und Software-Schnittstelle des Katasters vorgeben
  • Eignungskriterien: Sachkunde je Person, Referenzen, Kapazität, Haftpflicht
  • Zuschlagskriterien: Preis, Qualität der Musterkontrolle, Reaktionszeit
  • Laufzeit, Optionsjahre und Preisgleitung des Rahmenvertrags
  • Vorgaben aus Baumschutzsatzung und Artenschutz in die Vertragsbedingungen aufnehmen
Typische Projekte

So sehen Aufträge von Kommunen aus

Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Angebot.

  • Erstaufnahme des Straßenbaumbestands mit Kataster

    Erfassung aller Bäume mit GIS-Koordinaten, Erstkontrolle und Maßnahmenplan als Grundlage für den Rahmenvertrag.

    Orientierungswert: Preis je Baum, Erstaufnahme deutlich über der späteren Regelkontrolle

  • Rahmenvertrag Regelkontrolle über vier Jahre

    Jährliche Sichtkontrolle, Fortschreibung des Katasters, Meldung dringender Maßnahmen mit Fristen.

    Orientierungswert: niedriger zweistelliger Betrag je Baum und Kontrolle, abhängig von Menge und Lage

  • Pflegemaßnahmen aus dem Kataster

    Totholzentnahme, Kronenpflege und Lichtraumprofil an Straßen, gebündelt nach Stadtteil und Dringlichkeit.

    Orientierungswert: Einheitspreise je Baum nach Größenklasse

  • Fällung und Ersatzpflanzung an Schulen und Spielplätzen

    Artenschutzprüfung, Fällung außerhalb der Schonzeit, Stubbenfräsen, Nachpflanzung nach Satzung.

    Orientierungswert: mittlerer dreistelliger bis niedriger vierstelliger Betrag je Baum

Einwände

Was Auftraggeber vor der Vergabe oft fragen

  • Kann der Bauhof die Kontrolle selbst machen?

    Ja, wenn Mitarbeitende FLL-zertifiziert sind und die Kapazität reicht. Viele Kommunen kombinieren: Bauhof für Sichtkontrollen, externer Betrieb für Erstaufnahme, Sachverständigengutachten und Spitzen.

  • Ein Gutachten für alle Bäume ist zu teuer.

    Gutachten sind nur für auffällige Bäume nötig. Die Regelkontrolle ist eine günstige Sichtkontrolle; erst bei Verdacht folgen eingehende Untersuchungen – so bleibt das Budget planbar.

  • Wir haben keine Katastersoftware.

    Viele Betriebe erfassen in eigener Software und liefern Exporte; für kleine Gemeinden reicht anfangs eine geführte Tabelle mit Lageplan. Wichtig ist die Vereinbarung, wem die Daten gehören.

Häufige Fragen

Baumkontrolle für Kommunen: Häufige Fragen

Muss eine Kommune jeden Baum jährlich kontrollieren?

Nein. Die FLL-Richtlinie staffelt das Intervall nach Sicherheitserwartung, Zustand und Entwicklungsphase: an Straßen und Schulen meist jährlich, junge gesunde Bäume in Grünanlagen bis zu drei Jahre. Nach Stürmen sind Zusatzkontrollen erforderlich.

Ist die Baumkontrolle eine Bau- oder Dienstleistung?

Kontrolle, Kataster und Gutachten sind Dienstleistungen (UVgO bzw. VgV). Pflege und Fällung sind Bauleistungen nach VOB/A. Bei gemischten Aufträgen entscheidet der Schwerpunkt; im Zweifel getrennte Lose.

Wie wird der Preis je Baum kalkuliert?

Üblich ist ein Einheitspreis je Baum und Kontrollart, in dem Anfahrt, Erfassung und Dokumentation enthalten sind. Erstaufnahmen mit Koordinaten kosten mehr als Folgekontrollen; große Mengen senken den Stückpreis.

Dürfen Gutachten zur Baumsicherheit frei ausgeschrieben werden?

Gutachterleistungen können vergaberechtlich ausgeschrieben werden, die Eignung muss aber über Sachverständigenqualifikation gesichert sein. Für die reine Regelkontrolle genügt ein FLL-zertifizierter Baumkontrolleur.

Was passiert, wenn der Betrieb während der Laufzeit ausfällt?

Vereinbaren Sie im Rahmenvertrag Kündigungsrechte, Datenherausgabe und Ersatzvornahme. Da Sie Eigentümer der Katasterdaten sind, kann ein anderer Betrieb nahtlos übernehmen.

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