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Gartenpflege beauftragen

Gartenpflege beauftragen: Fachbetriebe in Ihrer Region vergleichen

Sie suchen einen Betrieb, der Rasen, Hecken und Beete zuverlässig pflegt – einmalig oder im regelmäßigen Pflegevertrag? Hier vergleichen Sie Gartenpflege-Betriebe aus Ihrer Region nach Leistungen und Bewertungen und holen mit einer Anfrage bis zu drei Angebote ein. Kostenlos und unverbindlich.

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  • Bis zu 3 Angebote
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Wo soll es losgehen?

Ihre Anfrage geht nur an Betriebe aus diesem Umkreis.

Gartenpflege

Umkreis

Unverbindlich · bis zu 3 Angebote
Leistungen

Das übernehmen Fachbetriebe für Gartenpflege

  • Rasenpflege

    Regelmäßiges Mähen, Düngen, Vertikutieren, Nachsaat und Kantenschnitt – für einen dichten, gesunden Rasen.

  • Heckenschnitt

    Form- und Rückschnitt von Hecken unter Beachtung der Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG, inklusive Entsorgung.

  • Beet- und Staudenpflege

    Rückschnitt, Teilen, Mulchen, Wildkrautentfernung und Nachpflanzung in Beeten und Rabatten.

  • Obst- und Gehölzschnitt

    Fachgerechter Erziehungs- und Erhaltungsschnitt an Obstbäumen, Ziergehölzen und Rosen.

  • Frühjahrs- und Herbstputz

    Laub entfernen, Beete winterfest machen, Rasen für die Saison vorbereiten – als Einzeleinsatz.

  • Grünschnitt-Entsorgung

    Abfuhr und fachgerechte Entsorgung von Schnittgut, Laub und Rasenschnitt gehören zum Einsatz dazu.

  • Pflegevertrag

    Wiederkehrende Arbeiten mit festen Terminen und planbarem Monatsbetrag – für Privatgärten und Wohnanlagen.

Ihr Vorhaben ist nicht dabei? Beschreiben Sie es in der Anfrage – passende Betriebe melden sich.

Gut zu wissen, bevor Sie beauftragen

Gartenpflege beauftragen: Das sollten Sie wissen

Was die Leistung umfasst

Gartenpflege ist die laufende Unterhaltung eines bestehenden Gartens: Rasenmähen, Düngen und Vertikutieren, Heckenschnitt, Beet- und Staudenpflege, Wildkrautentfernung, Gehölz- und Obstbaumschnitt, Laubentfernung sowie die Entsorgung des Grünschnitts. Fachlich orientieren sich Betriebe an DIN 18919, die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen beschreibt.

Wann Sie einen Betrieb brauchen

Gründe sind meist Zeitmangel, körperliche Grenzen, ein verwilderter Garten nach Hauskauf oder längerer Abwesenheit – oder ein Mietobjekt, dessen Außenanlagen gepflegt sein müssen. Auch einzelne Aufgaben wie der jährliche Heckenschnitt oder das Vertikutieren werden oft vergeben, weil Maschinen und Entsorgung fehlen.

Was der Betrieb übernimmt

Der Betrieb kommt mit eigenem Gerät, arbeitet nach vereinbartem Turnus oder Aufgabenliste und nimmt den Grünschnitt mit. Bei Hecken und Gehölzen achtet er auf die Schnittzeiten: Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Hecken zwischen 1. März und 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Viele Betriebe bieten zusätzlich Winterdienst und Rasenneuanlage an.

Welche Varianten es gibt

Einmalige Einsätze eignen sich für Frühjahrs- oder Herbstputz und Erstpflege verwilderter Gärten. Der Pflegevertrag bündelt wiederkehrende Arbeiten mit festen Terminen zu einem Monatsbetrag – meist mit Rabatt gegenüber Einzelaufträgen. Dazwischen liegt die Saisonpflege von April bis Oktober mit vereinbarter Einsatzzahl.

Was Sie vorbereiten sollten

Nennen Sie Grundstücksgröße, Rasenfläche in Quadratmetern, Heckenlänge und -höhe, Zahl der Beete und Gehölze, den Pflegezustand und die gewünschte Häufigkeit. Wichtig sind auch Zugänglichkeit (Maschineneinsatz möglich?), Wasseranschluss, Ablagefläche für Grünschnitt und ob Sie Sonderarbeiten wie Obstbaumschnitt oder Rollrasenausbesserung wünschen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Lassen Sie Arbeits-, Maschinen-, Fahrt- und Entsorgungskosten getrennt ausweisen. Marktübersichten nennen als Orientierung 30 bis 55 Euro pro Stunde für regelmäßige Pflege, 35 bis 60 Euro für Landschaftsgärtner mit Meistertitel und für einen kleinen Garten bis 500 Quadratmeter rund 80 bis 220 Euro pro Monat im Pflegevertrag. Eine Vor-Ort-Besichtigung vor Vertragsschluss ist Standard, Ausbildungsnachweis und Haftpflichtversicherung sollten Sie erfragen. Für Privathaushalte gilt: Die Arbeitskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG zu 20 Prozent, bis 4.000 Euro im Jahr, absetzbar – bei Rechnung und Überweisung. Vermieter können die Pflegekosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV auf die Betriebskosten umlegen. Die Saison startet im März; wer im Winter anfragt, sichert sich Kapazität und feste Termine.

Für wen

Wer Gartenpflege beauftragt

  • Hauseigentümer

    Wer den Garten genießen, aber nicht jedes Wochenende arbeiten will, vergibt Rasen und Hecken an einen Betrieb – mit steuerlichem Vorteil nach § 35a EStG.

  • Vermieter und Hausverwaltungen

    Gepflegte Außenanlagen sind Pflicht gegenüber Mietern; die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig, ein Pflegevertrag liefert die nötige Dokumentation.

  • Senioren und Angehörige

    Wenn der eigene Garten zur Last wird, hält ein Pflegevertrag ihn in Ordnung – ohne dass er aufgegeben werden muss.

  • Ferienhaus- und Zweitwohnungsbesitzer

    Bei längerer Abwesenheit sorgt der Betrieb dafür, dass Rasen und Hecken nicht aus dem Ruder laufen.

Typische Projekte

Das lassen Auftraggeber typischerweise machen

Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst mit einem Angebot nach Vor-Ort-Besichtigung.

  • Pflegevertrag Reihenhausgarten

    Rasen alle zwei Wochen, Hecken zweimal jährlich, Beete nach Bedarf – von April bis Oktober.

    ab 80 – 220 € / Monat

  • Erstpflege verwilderter Garten

    Rückschnitt, Wildkraut entfernen, Rasen wiederherstellen – ein bis zwei Tage mit zwei Gärtnern.

    600 – 1.500 €

  • Jährlicher Heckenschnitt

    Formschnitt einer 30 Meter langen Hecke inklusive Entsorgung, außerhalb der Brutzeit.

    3 – 8 € / lfd. Meter

  • Rasenkur im Frühjahr

    Vertikutieren, Düngen und Nachsäen einer Rasenfläche von 200 Quadratmetern.

    1,50 – 3 € / m²

Auswahl

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  1. 1

    Getrennte Kostenpositionen

    Arbeitszeit, Maschinen, Anfahrt und Entsorgung sollten im Angebot einzeln stehen – nur so erkennen Sie, wofür Sie zahlen.

  2. 2

    Vor-Ort-Besichtigung

    Pflegezustand, Zugänglichkeit und Flächen lassen sich nicht vom Schreibtisch aus schätzen. Ein Betrieb, der vorher vorbeikommt, kalkuliert verlässlicher.

  3. 3

    Feste Termine und Vertretung

    Klären Sie Turnus, Wochentag und wer einspringt, wenn der Stammgärtner ausfällt – gerade in der Hochsaison.

  4. 4

    Kenntnis der Schnittzeiten

    Ein Fachbetrieb plant den Rückschnitt von Hecken für Oktober bis Februar und weiß, was im Sommer erlaubt ist.

  5. 5

    Kündigungsfristen im Pflegevertrag

    Achten Sie auf Laufzeit, Kündigungsfrist und ob Leistungen bei Regen oder Frost verschoben oder gestrichen werden.

  6. 6

    Versicherung und Ausbildung

    Betriebshaftpflicht und ausgebildete Gärtner sind Standard bei seriösen Anbietern – fragen Sie danach.

Mehrere Angebote einholen ist der einfachste Vergleich.

Anfrage an bis zu 3 Betriebe
Aus dem Verzeichnis

Betriebe für Gartenpflege

2.184 Betriebe im Verzeichnis – hier eine Auswahl. Mit der Anfrage oben erreichen Sie passende Betriebe aus Ihrer Region mit einem Schritt.

Häufige Fragen

Gartenpflege beauftragen: Häufige Fragen

Was kostet Gartenpflege pro Stunde?

Marktübersichten nennen für regelmäßige Pflege 30 bis 55 Euro pro Stunde, Landschaftsgärtner mit Meistertitel liegen bei 35 bis 60 Euro. Maschinen, Anfahrt und Entsorgung kommen meist gesondert hinzu. Der konkrete Preis hängt von Zustand, Größe und Zugänglichkeit des Gartens ab.

Lohnt sich ein Pflegevertrag gegenüber Einzelaufträgen?

Ab einer mittleren Gartengröße meist ja: Jahresverträge sind oft 10 bis 20 Prozent günstiger als Einzeleinsätze, sichern feste Termine in der Hochsaison und enthalten Entsorgung und Anfahrt. Für kleine Gärten mit ein bis zwei Einsätzen im Jahr reicht der Einzelauftrag.

Wann darf der Betrieb meine Hecke schneiden?

Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG sind radikale Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen vom 1. März bis 30. September verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, sind ganzjährig erlaubt – sofern keine Vögel brüten. Den starken Rückschnitt planen Betriebe deshalb für Oktober bis Februar.

Kann ich Gartenpflege von der Steuer absetzen?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, mindern Ihre Steuerschuld. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt.

Darf ich die Gartenpflege auf meine Mieter umlegen?

Ja, § 2 Nr. 10 BetrKV nennt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen ausdrücklich als Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Neuanlagen und Umgestaltungen sind nicht umlagefähig.

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