Gartenpflege für Wohnanlagen: Angebote für Ihre WEG einholen und vergleichen
Als Beirat, Eigentümer oder Vermieter eines Mehrfamilienhauses brauchen Sie Angebote, die sich in der Eigentümerversammlung vergleichen und beschließen lassen. Hier finden Sie Betriebe aus Ihrer Region, die Gemeinschaftsgärten im Turnus pflegen – mit einer Anfrage an bis zu drei Betriebe.
- Kostenlos & unverbindlich
- Nur Betriebe aus Ihrem Umkreis
- Erfahrung mit Wohnanlagen & WEG
Was Wohnanlagen & WEG von einem Betrieb brauchen
Beschlussfähige Angebote
Ein Beschluss zur Gartenpflege muss hinreichend bestimmt sein; die Angebote sollten deshalb Leistungen, Turnus und Jahrespreis so benennen, dass die Versammlung darüber abstimmen kann.
Gemeinschafts- und Sondernutzungsflächen trennen
Nur das Gemeinschaftseigentum wird über das Hausgeld bezahlt. Vorgärten oder Terrassen mit Sondernutzungsrecht bleiben außen vor oder werden gesondert abgerechnet.
Hausordnung und Mieter einbinden
Schnittzeiten, Lärm und Zugang zu Hinterhöfen sollten zur Hausordnung passen; der Betrieb braucht Ansprechpartner und Schlüsselregelung.
Vertragslaufzeit passend zur Verwalterbefugnis
Verträge unter zwei Jahren kann der Verwalter je nach Beschlusslage allein schließen, längere Bindungen brauchen in der Regel einen Beschluss – planen Sie die Versammlung ein.
Pflege statt Umgestaltung
Gartenpflege ist laufende Verwaltung; Neupflanzungen, Fällungen oder neue Wege sind bauliche Veränderungen mit eigenen Mehrheiten und Kostenregeln.
Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten
- 1
Vergleichbarkeit der Angebote
Lassen Sie alle Betriebe dasselbe Aufmaß und dieselbe Leistungsliste bepreisen – sonst vergleicht die Versammlung Äpfel mit Birnen.
- 2
Erfahrung mit Eigentümergemeinschaften
Betriebe, die WEG-Objekte pflegen, kennen Hausgeldabrechnung, Beiratskontakt und die Frage, wer bei Beschwerden antwortet.
- 3
Fester Jahrespreis
Ein Festpreis pro Jahr mit definiertem Leistungsumfang ist für Wirtschaftsplan und Hausgeld planbarer als Stundenabrechnung.
- 4
Haftpflicht und Absicherung
Bei Schäden an Fassade, Fahrzeugen oder Personen haftet der Betrieb; verlangen Sie den Nachweis der Betriebshaftpflicht.
- 5
Erreichbarkeit
Ein fester Ansprechpartner für Beirat und Verwaltung sowie klare Reaktionszeiten bei Mängeln vermeiden Konflikte in der Gemeinschaft.
Betriebe für Gartenpflege mit Erfahrung bei Wohnanlagen & WEG
Noch hat kein Betrieb dieses Auftraggeber-Merkmal hinterlegt. Ihre Anfrage erreicht trotzdem Betriebe für Gartenpflege aus Ihrer Region – beschreiben Sie Ihr Objekt oben, passende Betriebe melden sich.
Diese Nachweise sollten Sie verlangen
- Referenzen aus Wohnanlagen vergleichbarer Größe
- Nachweis der Betriebshaftpflicht
- Muster-Leistungsverzeichnis mit Turnus
- Benannter Ansprechpartner für Beirat und Verwaltung
Checkliste für Ihre Vergabe
- Aufmaß der Gemeinschaftsflächen, Sondernutzungsflächen ausgenommen
- Einheitliche Leistungsliste für alle Bieter
- Jahresfestpreis mit Zahlungsplan für den Wirtschaftsplan
- Turnus und Schnittzeiten passend zur Hausordnung
- Schlüssel- und Zugangsregelung
- Laufzeit und Kündigungsfrist abgestimmt auf die Beschlusslage
- Nachweise Haftpflicht und Referenzen
So sehen Aufträge von Wohnanlagen & WEG aus
Kostenrahmen sind Orientierungswerte – verlässlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Angebot.
Pflegevertrag für eine Anlage mit 24 Wohneinheiten
Rasen, Hecken, Beete und Zugänge im Jahresturnus, Laubentsorgung im Herbst, Winterpause.
Orientierungswert: 2.500–6.000 € pro Jahr je nach Fläche
Anbieterwechsel nach Beschluss
Kündigung des bisherigen Vertrags, Aufmaß, drei Vergleichsangebote für die Versammlung, Übergang zum neuen Betrieb zur Saison.
Nach Aufmaß und Leistungsverzeichnis
Spielplatz und Wege in der Anlage
Regelmäßige Pflege inklusive Sanderneuerung und Freihalten der Zugänge als Teil der Verkehrssicherung.
Orientierungswert: 300–900 € je Spielplatz und Jahr
Ablösung der „tätigen Mithilfe“
Wenn Eigentümer die Pflege nicht mehr selbst leisten wollen, ersetzt ein Pflegevertrag die Eigenleistung – mit klaren Kosten im Wirtschaftsplan.
Orientierungswert: 45–65 € je Gärtnerstunde
Was Auftraggeber vor der Vergabe oft fragen
Müssen alle Eigentümer zustimmen?
Für einen Pflegevertrag reicht in der Regel ein Mehrheitsbeschluss der Versammlung; kurze Verträge kann der Verwalter je nach Ermächtigung allein schließen. Die Kosten tragen alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen, auch wer den Garten nicht nutzt.
Was ist, wenn ein Eigentümer den Garten lieber selbst pflegt?
Eigenleistung einzelner Eigentümer lässt sich nicht erzwingen und ist als Dauerlösung streitanfällig. Ein Pflegevertrag mit festem Preis ist für die Gemeinschaft planbarer; Sondernutzungsflächen können ausgenommen bleiben.
Ist der günstigste Anbieter die richtige Wahl?
Nur, wenn Leistungsumfang und Turnus identisch sind. Ein niedriger Preis mit weniger Schnitten oder ohne Entsorgung wird über Nachträge teurer – vergleichen Sie auf Basis derselben Leistungsliste.
Gartenpflege für Wohnanlagen: Häufige Fragen
Wer beauftragt die Gartenpflege in einer WEG?
Die Eigentümerversammlung beschließt, der Verwalter setzt um. Vertragslaufzeiten über zwei Jahre oder erhebliche Verpflichtungen brauchen einen Beschluss; kleinere und kurzfristige Aufträge kann der Verwalter im Rahmen seiner Befugnisse nach § 27 WEG allein vergeben.
Wie werden die Kosten verteilt?
Über das Hausgeld nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt. Vermietende Eigentümer können ihren Anteil an der laufenden Pflege als Betriebskosten auf Mieter umlegen (§ 2 Nr. 10 BetrKV).
Was kostet die Gartenpflege einer Wohnanlage?
Orientierungswerte liegen bei 45 bis 65 Euro je Gärtnerstunde; für mittlere Anlagen nennen Betriebe Jahresverträge im Bereich von 2.500 bis 6.000 Euro. Entscheidend sind Rasenfläche, Heckenlänge, Beete und Entsorgungsmenge – ein Aufmaß vor Ort ist Pflicht.
Kann der Beirat Angebote einholen?
Ja, der Verwaltungsbeirat kann Angebote vorbereiten und der Versammlung vorlegen; den Vertrag schließt der Verwalter nach Beschluss. Achten Sie darauf, dass alle Angebote auf derselben Leistungsliste beruhen.
Was gehört nicht in den Pflegevertrag?
Neupflanzungen, Baumfällungen, neue Wege oder Beleuchtung sind keine laufende Pflege, sondern Erhaltungs- oder bauliche Maßnahmen mit eigenen Beschlussanforderungen. Lassen Sie solche Arbeiten separat anbieten.
Objekt beschreiben, bis zu 3 Angebote erhalten
Betriebe mit Erfahrung bei Wohnanlagen & WEG – kostenlos und unverbindlich.